Neuantrag VR GOLDSPAREN – VR-Bank Uckermark-Randow eG
Antrag
Der Kunde beantragt den Abschluss eines Kaufvertrags mit der Firma Geiger Edelmetalle über Goldprodukte mit ratierlicher Lieferung und treuhänderischer Sammelverwahrung gemäß den als Anlage beigefügten
Allgemeinen Vertragsbedingungen.
Zusätzlich zum Antrag ist eine Legitimationsprüfung notwendig. Bitte nutzen Sie hierfür nach der Erfassung der Antragsdaten den Link auf der nachfolgend angezeigten Seite. Nur wenn der Antrag
und die Legitimationsunterlagen vorliegen, ist ein Vertragsabschluss möglich.
Kundendaten
Kaufvereinbarung
Der Kunde kauft fortlaufend 1 oz. VR-Bank-Goldbarren, die aus Goldgranulat der Reinheit 999,9 der zertifizierten Firma Heraeus Metals Germany GmbH & Co.KG hergestellt werden. Der Kaufpreis entspricht dem Preis von Heraeus für verarbeitete Produkte am Handelstermin gem. Ziff. 2 & 3 der
Allgemeinen Vertragsbedingungen. Für die Einrichtung und Vermittlung des Vertrags wird eine
einmalige Gebühr in Höhe von 300 € erhoben. Eingehende Zahlungen werden zunächst auf diese Gebühr verrechnet.
Der Kunde tätigt folgende Einmalzahlung: | |
Der Kunde beginnt mit folgender Ratenzahlung: | |
Liefer- und Verwahrvereinbarung
Es erfolgt die unbefristete treuhänderische Verwahrung des vom Kunden erworbenen Goldes bis zum späteren Auslieferungs- oder Rückkaufsantrag des Kunden. Die Kosten der treuhänderischen Verwahrung betragen 0,21% des Goldbestandes pro Quartal gem. Ziff 4.5 der
Allgemeinen Vertragsbedingungen.
Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats
Der Kunde trägt die Kosten der Auslieferung. Es stehen ihm grundsätzlich folgende Versandoptionen zur Verfügung: Bei einer Zustellung innerhalb Deutschlands betragen die Versandkosten 15,00 Euro je angefangene 12.000 Euro Waren- und Versicherungswert. Bei einer Zustellung in Länder der Europäischen Union betragen die Versandkosten 25,00 Euro je angefangene 12.000 Euro Waren- und Versicherungswert. Mit Abschluss des VR GOLDSPAREN-Vertrages wird seitens des Kunden eine einmalige Abschluss- und Einrichtungsgebühr in der vertraglich vereinbarten Höhe fällig. Eingehende Zahlungen des Kunden werden zunächst auf diese Gebühr verrechnet. Im Falle einer vom Kunden zu verantwortenden Rücklastschrift einer vom Kunden zur Einziehung freigegebenen Zahlung hat der Kunde die hierdurch entstehenden fremden Kosten sowie einen Auslagenersatz in Höhe von 5,00 Euro zu tragen.
zugunsten: | Geiger Edelmetalle AG, Stromstr. 6, 04571 Rötha |
Gläubiger-Identifikationsnummer: | DE43 ZZZ 0000 1389 593 |
Mandatsreferenz: | entspricht Vertragsnummer |
Ich ermächtige die Geiger Edelmetalle AG, fällige Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Geiger Edelmetalle AG auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.